AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Mit der Erteilung eines Auftrags stimmen Kunde, im Folgenden „Auftraggeber“ genannt, und TIM DAVID, im Folgenden „Auftragnehmer“ genannt, ausdrücklich den folgenden, allgemeinen Geschäftsbedingungen zu.

Angebotsfrist

 

Ein Angebot hat eine Gültigkeitsfrist von 1 Monat ab Angebotsdatum (siehe oben).
Änderungen Änderungen und Ergänzungen des Angebotes oder der AGB, nach oder vor Bestätigung des Auftrags, bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden sind ausgeschlossen.
Lizenzierung

 

Die zur Verfügung gestellten, bearbeiteten Bilder oder Videos dürfen durch den Auftraggeber im Rahmen der Lizenzierungsbedingungen verwendet werden. Ein Weiterverkauf ist, sofern nicht ausdrücklich mit dem Auftragnehmer verhandelt, ausgeschlossen. Diese Lizenzierungsbedingungen sind im Angebot definiert.
Nutzungsrecht Der Auftraggeber erwirbt Nutzungsrechte an der im Angebot festgelegten Anzahl von Dateien. Nutzungsrechte an weiteren Dateien können gegen Aufpreis erworben werden.
Urheberrecht Das Urheberrecht bleibt immer bei dem Auftragnehmer. Nach §13 UrhG wird außerdem bei Veröffentlichung jeglicher Werke eine Namensnennung vorausgesetzt. Falls eine Namensnennung direkt neben der Veröffentlichung nicht möglich sein sollte, muss Rücksprache mit dem Auftragnehmer gehalten werden.
Definition der Bild- und Videobearbeitung Bearbeitung = Farb-,  Kontrast-, Helligkeitskorrektur, Zuschnitt, Grading/Look

Erweiterte Bearbeitung = Grafische Veränderung von Bildelementen, z.B. Austauschen von Köpfen etc.

Composing = Kombination von realen und digitalen Bildelementen, z.B. Austausch von Hintergrund

Standard Retouche = leichte Hautretouche, vereinzelt Retouche von z.B. Flecken, Fusseln etc.

Erweiterte Retouche = Retouche formatfüllender Bereiche, z.B. Nahaufnahme Gesicht, faltiges Hemd etc.

 

Revision Nach Auslieferung des fertig bearbeiteten Materials ist, sofern nicht anders im Angebot definiert, eine Revisionsrunde inklusive. Jede weitere Revisionsrunde ist kostenpflichtig. Eine Revisionsrunde bezeichnet die Formulierung von Änderungswünschen durch den Auftraggeber an der Bearbeitung der finalen Dateien innerhalb von maximal 7 Tagen nach der Datei-Übermittlung. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, diese Änderungen nach gemeinsamer Rücksprache und sofern technisch möglich, durchzuführen. Die Änderungswünsche müssen im Rahmen des im Angebot angegebenen Bearbeitungsgrads liegen.

 

Haftung Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für materielle oder ideelle Schäden, insbesondere auch für Folgeschäden, Rechts-, Schadensersatz- oder Haftungsansprüche, die durch die Nutzung der Bild-/Videomaterialien seitens des Auftraggebers ausgelöst werden. Für Unfälle während des Shootings übernimmt der Auftragnehmer ebenfalls keine Haftung. Eine Haftung wird zudem für den Fall ausgeschlossen, dass durch Einwirkung von Außen, höherer Gewalt oder Krankheit vor oder während des vereinbarten Termins die Aufnahmen nicht stattfinden können, oder währenddessen abgebrochen werden müssen. Hierbei ist das Shooting zu einem beiderseitig nächstmöglichen Termin nachzuholen.

 

Absage Sollte ein zuvor vereinbarter Termin seitens des Auftragnehmers nach der Beauftragung aus welchen Gründen auch immer abgesagt werden, so ist die beauftragte Leistung innerhalb von 30 Tagen nachzuholen. Andernfalls sind geleistete Zahlungen oder Anzahlungen vom Auftragnehmer zurückzuerstatten. Sollte ein Termin nach seiner Beauftragung mehr als 48 Stunden vor Durchführung seitens des Auftraggebers abgesagt werden, so ist er ebenfalls binnen 30 Tagen nachzuholen. Andernfalls wird eine Ausfallpauschale von bis zu 50%, mindestens aber 33,33 % des Netto Auftragswertes fällig, um die frei gehaltenen Termine und Ressourcen sowie bereits geleistete Planungsaufwände des Auftragnehmers zu entschädigen. Sollte ein Termin nach seiner Beauftragung weniger als 48 Stunden vor Durchführung seitens des Auftraggebers abgesagt werden, werden auch bei einer Verschiebung bis zu 100%, mindestens aber 75 % des Netto Auftragswertes zur Entschädigung fällig. Es besteht keine Beweispflicht seitens des Auftragnehmers, Zeitaufwände, Stundensätze, entgangene, andere Aufträge oder sonstige Aufwände zu belegen. 

 

Abrechnung

 

Sollte die Leistung in mehrere, verschiedene Termine oder hohe Planungsaufwände unterteilt sein, behält sich der Auftragnehmer die Möglichkeit vor, Zwischenrechnungen oder Abschlagsrechnungen zu stellen und darin die bisher erbrachten Leistungen abzurechnen.

 

Zahlung

 

Der Rechnungsbetrag ist durch den Auftraggeber ohne Abzüge, innerhalb der in der Rechnung definierten Anzahl von Tagen nach Erhalt der Rechnung, zu zahlen. Es wird um Angabe der Rechnungsnummer gebeten.

 

Zahlungsmethode Als Zahlungsmethode ist die Überweisung vorgesehen.
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